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Händedruck

Unsere Leistungen

Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen an, um Unternehmen bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen zu unterstützen. Unser ganzheitlicher Ansatz und unsere Erfahrung machen uns zu einem vertrauenswürdigen Partner für Unternehmen jeder Größe. Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, Veränderungen voranzutreiben, Visionen zu verwirklichen und die Leistung und Produktivität zu optimieren.

1. Entgeltabrechnung

Die Aufgabe eines Entgeltabrechners besteht darin, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem Unternehmen durchzuführen. Dazu gehören die Erfassung und Verwaltung von Daten wie Arbeitszeit, Gehalt, Zuschlägen, Abzügen und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Entgeltabrechner erstellt die monatlichen Abrechnungen für die Mitarbeiter und sorgt für die korrekte Umsetzung der arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie der steuerlichen Vorschriften. Darüber hinaus übernimmt er die Kommunikation mit externen Stellen wie Krankenkassen oder Finanzämtern und ist Ansprechpartner für Fragen zum Thema Entgeltabrechnung.

2. Personalmanagement

Unterkategorien des Personalmanagements und deren Aufgaben:

 

Rekrutierung und Auswahl: Diese Unterkategorie umfasst die Suche nach qualifizierten Bewerbern, die Durchführung von Bewerbungsgesprächen, die Prüfung von Bewerbungsunterlagen und die endgültige Auswahl von Mitarbeitern.

 

Personalentwicklung: Diese Unterkategorie beinhaltet die Planung und Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die Förderung von Fach- und Führungskräften und die Implementierung von Talent Management-Programmen.

 

Personalbeschaffung: Hier geht es darum, den Personalbedarf eines Unternehmens zu ermitteln, Stellenanzeigen zu veröffentlichen, Bewerbungen zu sichten und Interviews zu führen, um die richtigen Kandidaten für offene Positionen zu finden.

 

Personalverwaltung: Diese Unterkategorie umfasst die Personalaktenführung, die Verwaltung von Urlaubstagen und Überstunden, die Aktualisierung von Personalinformationen und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerschutz.

 

Vergütungs- und Benefits-Management: Diese Aufgaben umfassen die Verwaltung und Gestaltung von Gehaltsstrukturen, Bonusprogrammen, Zusatzleistungen wie betrieblicher Altersvorsorge oder Krankenversicherung und die Durchführung von Gehaltsverhandlungen.

 

Personalbetreuung: Hier geht es um die Unterstützung der Mitarbeiter bei Fragen und Anliegen, die Förderung eines angenehmen Arbeitsklimas, die Organisation von Mitarbeiterveranstaltungen und die Durchführung von Feedback- und Beurteilungsgesprächen.

 

Konfliktmanagement: Diese Unterkategorie beinhaltet die Schlichtung von Konflikten zwischen Mitarbeitern, die Durchführung von Mediationsgesprächen und die Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Teamarbeit.

 

Personalcontrolling: Hierbei handelt es sich um die Überwachung von Personal-, Gehalts- und Budgetkennzahlen, die Erstellung von Personalstatistiken und Reports sowie die Analyse von personalbezogenen Daten zur Unterstützung der Geschäftsleitung bei strategischen Entscheidungen.

 

Arbeitsrecht und Compliance: Diese Unterkategorie umfasst die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Durchführung von Kündigungsverfahren, die Beratung von Führungskräften in arbeitsrechtlichen Fragen und die Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.

 

Gesundheits- und Sicherheitsmanagement: Hierbei geht es um die Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds, die Durchführung von Risikoanalysen, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und die Förderung von Gesundheitsprogrammen für Mitarbeiter.

3. Digitalisierung

Was ist die Elektronische Übermittlung der Betriebsprüfung?

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Die elektronische Übermittlung der Betriebsprüfung bezieht sich auf den elektronischen Austausch von Daten und Informationen zwischen dem Finanzamt und dem zu prüfenden Betrieb während des Prüfungsprozesses.

 

Der Prozess beginnt normalerweise mit der elektronischen Einreichung der Betriebsprüfungsanordnung durch das Finanzamt an den Betrieb. Diese Anordnung enthält Details zur Art und zum Umfang der Prüfung sowie Angaben zu den benötigten Unterlagen und Daten.

 

Das Finanzamt kann die übermittelten Daten elektronisch analysieren und auswerten. Bei Bedarf können weitere Daten oder Dokumente angefordert werden, die ebenfalls elektronisch übermittelt werden können.

 

Die elektronische Übermittlung der Betriebsprüfung bietet Vorteile wie eine effizientere Bearbeitung, Einsparungen bei Papier und Portokosten sowie eine erhöhte Datensicherheit. Sie ermöglicht auch eine schnellere Kommunikation und einen schnelleren Informationsaustausch während des Prüfungsprozesses.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass der Datenschutz bei der elektronischen Übermittlung von Daten von großer Bedeutung ist. Sowohl das Finanzamt als auch der zu prüfende Betrieb müssen sicherstellen, dass die Daten sicher übertragen und verarbeitet werden und dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung der Daten zu verhindern.

 

 

Wie kann eine sichere Übermittlung stattfinden?

 

Der zu prüfende Betrieb kann dann die angeforderten Unterlagen und Daten elektronisch an das Finanzamt senden. Dies kann über verschiedene elektronische Kommunikationskanäle wie das Elster-Portal oder andere Plattformen erfolgen, die eine sichere Übermittlung von Daten gewährleisten. Die aktuellen Regularien lesen Sie bitte unter der Website der DRV nach.

 

Eine durchaus leichtere Übermittlung bieten moderne und zukunftsorientierte Entgeltsysteme.

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Ist die euBP verpflichtend?

 

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung ist ab 01.01.2025 verpflichtend und bis dahin freiwillig.

 

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten verzichtet werden. Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.

 

 

Implementierung neuer HR-Software

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Implementierung neuer HR-Software.

 

Dies kann vielfältig gestaltet werden, entweder arbeiten wir Ihnen zu oder Sie arbeiten mit der HR-Software, welche wir im Einsatz haben. So stehen wir Ihnen vollumfänglich mit unserem Fachwissen zur Seite.

 

Unsere gewählte Softwarelösung bietet Ihnen individuelle Lösungen rund um die Personalverwaltung, das Bewerbermanagement, Bildungsmanagement, Kompetenzmanagement und die Lohnabrechnung.

 

Bei Interesse beraten wir Sie gerne.

 

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Scanservice

 

Überlassen Sie uns die zeitaufwendige und mühsame Arbeit des Scannens und konzentrieren Sie sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben. Unser Scanservice für Dokumente ermöglicht Ihnen eine effiziente und professionelle Digitalisierung, die Zeit und Kosten spart.

Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit oder möchten weitere Informationen erhalten?

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Dann melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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